Diana Heinrichs: Die Ablehnung unseres DiPA-Antrags ist ein massiver Einschnitt - für uns wie für die gesamte Pflegebranche. Vier Jahre Arbeit, ein Team von über zehn Experten und mehrere hunderttausend Euro flossen in die Entwicklung und Einreichung. Wir haben intensiv daran gearbeitet, regulatorische Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Realität in der Pflege abzubilden. Doch genau das wird uns jetzt vorgeworfen - dabei schreibt das Gesetz explizit vor, die Pflegerealität zu berücksichtigen. Das ist ein Widerspruch, und deshalb haben wir Widerspruch eingelegt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Pflegekontext unzulässig als ...